_ In der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) können fachgruppengleiche Ärzte in einem Behandlungsfall Leistungen auch mehrfach abrechnen. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilte, hat dies der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss beschlossen. Mit dem Beschluss steht fest, dass auch dann alle Leistungen vergütet werden, wenn Patienten in einem Quartal mehrere Ärzte derselben Fachgruppe eines ASV-Teams aufsuchen.

Die Höhe des Abschlags auf das Honorar von 10 % beziehungsweise 15 % richtet sich danach, ob es sich um eine Leistung handelt, die laut EBM nur einmal (beispielsweise die Grundpauschale) oder mehrmals (etwa die abdominelle Sonografie) pro Behandlungsfall abgerechnet werden darf.

Mit diesem Kompromiss folge der unparteiische Ausschussvorsitzende, Prof. Jürgen Wasem, zumindest teilweise den Forderungen von KBV und Deutscher Krankenhausgesellschaft, heißt es in der Mitteilung der KBV.