Fehler im rechtlichen Sinne umfassen (grobe) Behandlungsfehler, Aufklärungs-, Befunderhebungs-, Sicherungsaufklärungs- und Dokumentationsfehler sowie Fehler aus "voll beherrschbarem Risiko". Laut einer Analyse der Behandlungsanlässe von 337 Gutachten der Norddeutschen Schlichtungsstelle wird in der Dermatologie jeder dritte Behandlungsfehlervorwurf bestätigt. In mehr als 25 % der Fälle kam es zu einem Schadensersatz.

Als häufigste Fehler in der Dermatoonkologie nannte Prof. Peter Elsner aus Gera die versäumte Auflichtmikroskopie, eine versäumte Biopsie sowie eine dermatohistologische Fehldiagnose beim Melanom. Beim Basalzellkarzinom sind häufige Fehler eine nicht schnittrandkontrollierte Exzision sowie eine versäumte Nachexzision, wenn nicht in toto exzidiert wurde.

Um Fehler zu vermeiden, sollte in der Praxis eine Sicherheitskultur etabliert werden - zum Beispiel via Checklisten, Leitlinien, Qualitätsmanagement (QM), Kommunikation, Teamwork und "Critical incident reporting system" (CIRS). Ist ein Fehler passiert, gilt es, den Schaden zu mindern und den Betroffenen beziehungsweise die Betroffene (s. BGB § 630c Abs. 2) sowie Berufshaftpflicht und Vorgesetze zu informieren. Die Dokumentation sollte gesichert und anwaltlicher Rat eingeholt werden.

Prof. Elsner präsentierte einen Gutachtenfall eines Patienten, der aufgrund eines arteriellen Verschlusses des linken Beins in einer Klinik behandelt wurde. Auf dem Patientenbegleitblatt waren eine Novalgin- sowie Penicillin-Allergie vermerkt. Kurz nach der Aufnahme erhielt er trotzdem eine Ampulle Novalgin und nach der Arterienthrombektomie einmalig unter anderem prophylaktisch Amoxicillin-Trihydrat.

Der Mann entwickelte ein generalisiertes Exanthem, was die hinzugezogenen Dermatologen als fixes toxisches Arzneimittelexanthem diagnostizierten. Die Diagnosen auf dem Entlassungsbericht umfassten Penicillin- und Novalgin-Allergie sowie ein fixes toxisches Arzneimittelexanthem.

Vier Jahre später wurde der Mann mit starken Oberbauchschmerzen, Fieber, Schüttelfrost, Übelkeit und Durchfall in die Notaufnahme desselben Klinikums eingeliefert. Erneut erhielt er trotz vermerkter Novalgin- und Penicillin-Allergie mehrfach Novalgin; als Kurzinfusion und Medikament. Nach fünf Tagen wurde er aufgrund einer schweren Hautreaktion in die dermatologische Klinik verlegt. Die Diagnose lautete: Toxische epidermale Nekrolyse bei bekannter Metamizol-Allergie.

"Eine wichtige Botschaft ist hier: Ein Fehler kommt selten allein", sagte Elsner. Im vorliegenden Fall hätten Fehler vermieden werden können, wenn die Kollegen das Aufnahmeblatt gelesen und danach gehandelt hätten, gleiches galt für den Arztbrief. Außerdem sei es wichtig, rechtzeitig einen Expertenrat einzuholen.

Elsner P. Vorsicht Falle! Fehlerquellen in der Praxis. Plenarsitzung "Was Sie wissen sollten"; 14. Juli 2022