Damit innovative Ansätze und Anwendungsfälle in der Gesundheitsversorgung zum Tragen kommen, fordert die Health-IT-Branche einige Rahmenbedingungen - regulatorisch, finanziell und technisch.

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Die EU-weite, cloudbasierte Nutzung von Gesundheitsdaten soll die medizinische Versorgung und Forschung voranbringen.

Deutschland muss in puncto Gesundheitsdaten noch eine Schippe drauflegen, um die Patientenversorgung verbessern sowie neue Möglichkeiten für die Erforschung von Krankheiten eröffnen zu können. Grundlage dafür ist eine zeitgemäße Vernetzung aller relevanten Akteure, die sowohl praktischen Anforderungen genügt als auch das nötige Sicherheitsniveau gewährleistet, postuliert der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) in einem im Januar veröffentlichten Positionspapier.

"Gesundheitseinrichtungen sind zunehmend mit wachsenden Anforderungen an ein zeitgemäßes Management von Daten konfrontiert", so bvitg-Geschäftsführer Sebastian Zilch. Er ergänzt: "Cloudbasierte Anwendungen bieten unter anderem einen schnellen und flexiblen Datenzugriff, ein hohes Sicherheitsniveau und begünstigen neue, dezentrale Versorgungsmodelle. Zudem sind sie durch ihre Skalierbarkeit meist sogar finanziell von Vorteil. Insgesamt ist Cloud-Computing, also eine IT-Infrastruktur, die die Möglichkeit bietet, Speicherkapazitäten, Rechenleistung und Software über das Internet zu beziehen, deshalb unabdingbar für eine zukunftsgerechte digitalisierte Gesundheitsversorgung."

Föderalismus adé

In seinem Positionspapier nennt der bvitg fünf Kernforderungen für den erfolgreichen Einsatz von Cloud-Lösungen in der Gesundheitsversorgung:

  • IT-Sicherheit: Eine bundeseinheitliche, länderübergreifende IT-Sicherheitsrichtlinie soll die Nutzung von Cloud-Computing vereinfachen.

  • Datenschutz: Auch hier fordert der bvitg eine Absage an die föderalistische Herangehensweise - nämlich die Auflösung der einzelnen Landesdatenschutzrichtlinien zugunsten einer länderübergreifenden Richtlinie für Datenschutz.

  • Datensouveränität: Die Branche verlangt vom Bund ein Bekenntnis zum Vorzug von Cloud-Lösungen gegenüber lokalen Formen der Datenspeicherung und -verarbeitung zur Verbesserung der Datensouveränität.

  • Incentive-Zahlungen: Der Bund soll Anreize für den flächendeckenden Einsatz von Cloud-Computing als Schrittmachertechnologie für zeitgemäße Datennutzung durch KI- und Big-Data-Anwendungen schaffen.

  • Europäischer Gesundheitsdatenraum: Ohne den von der EU bis 2025 angestrebten Aufbau eines interoperablen Gesundheitsdatenraums (European Health Data Space; EHDS) beim Namen zu nennen, plädiert der bvitg für einen "Datenaustausch über die nationalen Grenzen hinaus durch einen klaren Rechtsrahmen im Sinne der DSGVO zu ermöglichen und so das Vertrauen der Stakeholder in die Datensicherheit zu stärken."

Um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen, weist der bvitg darauf hin, dass eine zukunftsfähige und patientenzentrierte Versorgung nur durch den Einsatz von Technologie gestärkt werde. Die Kehrseite: "Während das Volumen der Gesundheitsdaten stetig zunimmt, steigen auch die Anforderungen an Datenerhebung, -speicherung und -verarbeitung", heißt es in dem Positionspapier.

Datenauslagerung als Effizienztreiber

Die Nutzung von Cloud-Computing biete Leistungserbringern und Patienten gleichermaßen Lösungsansätze, um Daten effizient, flexibel, transparent und vor allem sicher abzulegen und zu nutzen.

"Dabei sind insbesondere die Anwendungsfälle der externen Auslagerung von Gesundheitsdaten in dezentrale IT-Strukturen - Infrastructure as a Service (IaaS) - und die Nutzung von cloudbasierten Softwareprogrammen (zur Datenverarbeitung) - Software as a Service (SaaS) - hervorzuheben", geht der Branchenverband ins Detail.