In der gegenwärtigen Corona-Pandemie läuft es bei Ärzten alles andere als Business as usual. Daher hat nun das Bundesgesundheitsministerium einer Bitte der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) stattgegeben, die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung für Ärzte und Psychotherapeuten um ein Quartal verlängert.

Wie die KBV mitteilt, gilt die Verlängerung der Nachweispflicht zur fachlichen Fortbildung nach § 95d Sozialgesetzbuch V auch für Ärzte, die bereits mit Honorarkürzungen und Auflagen zum Nachholen der Fortbildungen innerhalb von zwei Jahren belegt wurden.

Vertragsärzte sind gesetzlich verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren mindestens 250 Fortbildungspunkte bei ihrer jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen. Wird der Fortbildungsnachweis nicht erbracht, drohen gesetzlich vorgesehene Sanktionen, beispielsweise Honorarkürzungen. Laut Qualitätsbericht 2019 der KBV sind im Prüfjahr 2018 insgesamt 98,15 % der stichprobenhaft untersuchten Ärzte ihrer CME-Nachweispflicht fristgemäß nachgekommen.

Derzeit fallen allerdings aufgrund der Corona-Pandemie unter anderem Fortbildungsveranstaltungen, Kongresse und Qualitätszirkelsitzungen aus und ein kontinuierliches Sammeln der Fortbildungspunkte durch Präsenzveranstaltungen ist nicht möglich. Daher hatte sich die KBV für eine Verlängerung der Nachweisfrist eingesetzt.