Inwieweit Dermatologen bei der Anwendung der ABC-Regel in der Melanomdiagnostik übereinstimmen, wurde in einer italienischen Studie untersucht. Dafür wurden sieben Ärzten zwölf Fotografien melanozytischer Nävi und elf Bilder von Melanomen (Breslow-Dicke ≤ 1,5 mm) gezeigt, die zunächst nur stilisiert Umriss oder Farbe darstellten. Die Mediziner mussten diese im Abstand von drei Wochen zweimal mittels ABC-Regel beurteilen. In einer dritten Sitzung wurden zur tatsächlichen Diagnose die originalen klinischen Fotografien vorgelegt.

Die Übereinstimmung in den eigenen Urteilen der beiden Sitzungen erreichte die höchsten Werte, wenn es um die Beurteilung der Begrenzung ging. Cohens Kappa lag hier zwischen 0,64 und 1,00 (Kappa gleich 1,00 bedeutet dabei vollkommene, gleich 0 rein zufällige Übereinstimmung). Bei Symmetrie und Asymmetrie sah es schon schlechter aus (Kappa zwischen 0,38 und 0,81), noch niedriger fiel die Übereinstimmung mit Blick auf das Colorit aus (0,26 bis 0,72).

Auch die Urteile der Dermatologen untereinander wurden verglichen. Die Übereinstimmung bei der Symmetriebewertung war schwach (0,21 in der ersten, 0,32 in der zweiten Sitzung), ebenso jene bei der Beurteilung des Colorits (0,36 bzw. 0,36). Mehr Gemeinsamkeiten gab es auch hier bei der Einschätzung der Begrenzung (0,52 bzw. 0,62). Die Übereinstimmung bei der abschließenden klinischen Diagnose war hingegen mit 0,62 durchaus beachtlich.

Fazit: Die Daten zeigen eine hohe Übereinstimmung unter den Dermatologen in der klinischen Diagnose bei ungenügender Übereinstimmung bezüglich der spezifischen Merkmale. Den Studienautoren zufolge stütze das einerseits das Konzept der automatisierten Mustererkennung in der Diagnostik pigmentierter Läsionen, zeige andererseits aber auch auf die Notwendigkeit, die Terminologie für die klinischen Charakteristika von Pigmentmalen besser zu standardisieren.