Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) hat Tipps zusammengestellt, wie Praxen es Langfingern schwer machen können und was zu tun ist, wenn ein Diebstahl bemerkt wird.

Schutz vor Dieben:

  • Rezeptvordrucke und Arztstempel immer an einem sicheren Ort aufbewahren. Gerade wenn es in der Praxis hoch hergeht und der Empfangstresen unbesetzt ist, weil die MFA einen Patienten ins Sprechzimmer oder einen Behandlungsraum führt, können Langfinger aktiv werden.

  • Keine blanko unterschriebenen Rezepte vorbereiten. Auch unterzeichnete Rezepte, die zum Abholen für Patienten bereit liegen, sollten nicht frei zugänglich aufbewahrt werden.

  • Werden Änderungen auf Rezeptvordrucken vorgenommen, rät die KVNo dazu, dass der Arzt diese immer erneut mit Unterschrift und Datum bestätigt.

  • Betäubungsmittel(BtM)-Rezepte sollten grundsätzlich besonders sorgfältig unter Verschluss gehalten werden.

Was nach Diebstahl zu tun ist:

  • Anzeige gegen Unbekannt beim zuständigen Polizeiamt stellen. Das gilt nicht nur, wenn Rezepte fehlen, sondern auch bei Verlust des Arztstempels.

  • Haftpflichtversicherung, Kassenärztliche Vereinigung und Apotheker über den Diebstahl informieren.

  • Bundesopiumstelle informieren, wenn BtM-Rezepte entwendet wurden. Das geschieht am besten schriftlich unter Angabe der BtM-Nummer des Arztes sowie der Rezeptnummer.

Die Adresse lautet:

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) — Bundesopiumstelle, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn, E-Mail: btm-rezept@bfarm.de, Telefon: 0228 / 99307-4321, Fax: 0228 / 207-5985