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Dr. med. Marion Moers-Carpi

Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten; FW Allergologie und Ärztliches Qualitätsmanagement, München

© Moers-Carpi

Niedergelassene Ärzte müssen sich dem Patientenurteil auf Bewertungsportalen stellen. Das hat der Bundesgerichtshof nun bestätigt. Doch jede Kritik ist hilfreich, findet Dr. Marion Moers-Carpi.

Das Interview führte Moritz Grütz.