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© T. Jansen

Die Diagnose lautete Friseurgranulom.

Diagnose und Ätiologie

Hierbei handelt es sich um eine entzündliche Hauterkrankung bei Friseuren, die nach der BK-Nr. 5101 als Berufskrankheit anerkannt wird. Zu dieser auch als Zwischenfingerhaartaschenerkrankung, Friseurkrankheit oder Sinus pilonidalis interdigitalis bezeichneten Erkrankung gibt es nur wenige Mitteilungen in der Literatur. Sie entsteht durch das Eindringen abgeschnittener fremder Haare in die Fingerzwischenräume mit Ausbildung von Fremdkörpergranulomen, Zysten und Fistelgängen. Am häufigsten ist der dritte Fingerzwischenraum einer Hand befallen, es können aber auch andere Zwischenräume und beide Hände betroffen sein. Vergleichbare Berufskrankheiten sind bei Schafscherern durch das Eindringen von Wolle und bei Melkern durch das Eindringen von Kuhhaaren bekannt.

Therapie

Als Therapie kommt die vollständige Exzision des Fistelgangsystems in Betracht. Die wichtigsten präventiven Maßnahmen sind die regelmäßige Inspektion der Fingerzwischenräume und das Entfernen von fremden Haaren.