_ Essener Dermatologen berichten von elf Patienten, die zwischen 2007 und 2011 am dortigen Hautkrebszentrum wegen eines Melanoms behandelt wurden, das nach der Laserbehandlung einer Pigmentläsion entstanden war [Delker S et al. J Dermatol. 2016; doi: 10.1111/1346-8138.13484]. Zwischen Lasertherapie und Melanomdiagnose lagen durchschnittlich drei Jahre und vier Monate (mindestens 0,8 und maximal zehn Jahre). Nur bei zwei Patienten war vor der Laserbehandlung eine Biopsie für eine histologische Untersuchung entnommen worden. Alle Laserbehandlungen waren von zertifizierten Dermatologen vorgenommen worden. Das spreche dagegen, dass solche Fehldiagnosen nur von dermatologisch ungeübten Ärzten gemacht würden, so die Autoren. Sie erinnern daran, dass auch erfahrene Dermatologen in nur etwa 80 % der Fälle allein anhand morphologischer Kriterien benigne von malignen Pigmentläsionen unterscheiden können. Von den elf Patienten starb einer an den Folgen einer Melanomerkrankung. Die übrigen Patienten ließen sich hingegen rechtzeitig erfolgreich behandeln.

Die Publikation macht deutlich, dass eine durch Fehlbeurteilung verspätete Diagnose einen Melanoms, wenn es bereits zur Metastasierung gekommen ist, tödlich enden kann. Zudem können nach der Laserbehandlung von Pigmentläsionen Rezidive entstehen. Patienten sollten darüber informiert werden, dass eine Laserbehandlung möglicherweise tieferliegende Melanozyten nicht erreichen kann und in der Folge benigne oder aber auch maligne Rezidive entstehen können. Die Autoren empfehlen, bei Pigmentläsionen auf eine Laserbehandlung ganz zu verzichten und stattdessen komplett zu exzidieren und das Gewebe histopathologisch zu untersuchen.