Wer die Praxis eines Kollegen übernehmen will, sollte auch den Sprechstundenbedarf des Vorgängers im Auge haben, um sich unangenehme Überraschungen zu ersparen. Er habe den Fehler gemacht, sich um das Thema Sprechstundenbedarf nicht zu kümmern, berichtete Dr. Mahmoud Delonge bei der Veranstaltung „Existenzgründung 2.0“ der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, der ETL Steuerberatungsgesellschaft und der Ärzte Zeitung in Köln. „Ich habe einfach nicht gewusst, dass man am Anfang keinen Sprechstundenbedarf bestellen darf“, so Delonge.

Bis auf Röntgenkontrastmittel und Impfstoffe müssen Ärzte zu Anfang ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit den Sprechstundenbedarf selbst beschaffen.

Er gilt als Grundausstattung der Praxis. Die erstmalige Verordnung ist erst zum Ende des ersten Abrechnungsquartals möglich. Die KV Nordrhein weist darauf hin, dass bei einer Praxisübernahme der Vorgänger aber die zuletzt verbrauchten Materialien noch einmal als Sprechstundenbedarf bestellen kann. „Mein Vorgänger hatte nichts mehr, nicht einmal mehr Kompressen“, sagte Delonge. Das war teuer für ihn: Er musste 3.000 € selbst bezahlen.

Bei einer Praxisübernahme sei es grundsätzlich wichtig, ein ordentliches Inventarverzeichnis anzulegen, betonte Jens-Peter Jahn von der Anwaltskanzlei Dr. Halbe. „Man muss das Anlagenverzeichnis nehmen, durch die Praxis gehen und sehen, ob die Sachen da sind.“