Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von den Kassen erstattet werden. Kein anderes Gremium in Deutschland hat so weitreichende Einflussmöglichkeiten auf die Diagnostik, Behandlung und vor allem die Abrechnung ärztlicher Leistungen für den Bereich des GKV.
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Altendorfer, R., Unterholzner, M. Ärzte können sich gegen den G-BA zur Wehr setzen. hautnah dermatologie 31, 64–65 (2015). https://doi.org/10.1007/s15012-015-1950-5
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