Die Erbringung allergologischer Leistungen wird derzeit durch viele Faktoren erschwert. Das neueste Problem: Testlösungen für die Allergiediagnostik brauchen eine Zulassung — ein oft kostenintensiver Prozess. In der Folge steigen die Preise und die Hersteller nehmen viele Diagnostikallergene vom Markt. Ein Ausweg könnte die Aufnahme von Diagnostikallergenen in die Sprechstundenbedarfsverordnung sein. Das Problem: In jedem KV-Bezirk gibt es hierfür eigene Vereinbarungen.
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Dieser Beitrag wurde für den Ärzteverband Deutscher Allergologen (AeDA) verfasst.
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Klimek, L. In jeder KV eigene Regelungen. hautnah dermatologie 31, 56–57 (2015). https://doi.org/10.1007/s15012-015-1944-3
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