Aus Sicht vieler Fachärzte ist ein Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen höchst überflüssig, weil es im ärztlichen Berufsrecht und im allgemeinen Strafrecht reichlich Möglichkeiten gibt, strafrechtlich relevante Tatbestände zu ahnden. Der Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands fordert bei dem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums erhebliche Nachbesserungen, insbesondere eine exakte Definition dessen, was tatsächlich als ein strafrechtlich relevantes Verhalten der Bestechung und der Bestechlichkeit im Gesundheitswesen bewertet werden soll.
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Fischer, N. Auf dem Weg zu einem überflüssigen Gesetz. hautnah dermatologie 31, 52–53 (2015). https://doi.org/10.1007/s15012-015-1846-4
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