Der Ärzteverband Deutscher Allergologen hat im Jahr 2022 eine Veranstaltungsreihe zum Thema Biologika bei chronischer Rhinosinusitis mit Nasenpolypen initiiert, die inzwischen in allen KV-Regionen stattgefunden hat - zuletzt in Nordrhein. Unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Ludger Klimek wurden hierbei praktische Tipps und Empfehlungen zur Verordnung und Dokumentation unter den jeweiligen Prüfbedingungen in den einzelnen KV-Regionen gegeben.

Am 14. Februar fand die letzte Veranstaltung der Fortbildungsreihe des Ärzteverbands Deutscher Allergologen (AeDA) “Biologika bei CRSwNP - wie integriere ich sie in meine Praxis?“ statt. Diesmal konnten sich Allergologinnen und Allergologen in Nordrhein über die Biologikaverordnung bei chronischer Rhinosinusitis mit Nasenpolypen (CRSwNP) unter den jeweiligen Prüfbedingungen in ihrer Region informieren. Die Veranstaltung, bei der intensiv diskutiert und ein sehr offener Austausch gepflegt wurde, fand im Universitätsklinikum Bonn statt.

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© AeDA

Dr. Marcus Joest informiert im Universitätsklinikum Bonn über die Verordnung von Biologika bei CRSwNP in der KV-Region Nordrhein.

Die Fortbildung wurde unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Ludger Klimek, Allergiezentrum Wiesbaden, und Prof. Sebastian Strieth, Klinik und Poliklinik für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde am Universitätsklinikum Bonn, durchgeführt.

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© AeDA

Die CRSwNP-Fortbildungsreihe des AeDA ist mit der Veranstaltung in der KV-Region Nordrhein nun abgeschlossen.

Rund um die Biologikaverordnung

Inhaltlich ging es in der Fortbildung um die Biologikaverordnung bei CRSwNP für Patientinnen und Patienten im Rahmen des gesetzlichen Kranversicherungssytems: Monoklonale Antikörper (Biologika) werden bei der CRSwNP im Rahmen der Zulassung dieser Substanzen bei schwerer CRSwNP ohne Krankheitskontrolle verordnet. Derzeit sind drei Biologika zur Behandlung der schweren CRSwNP zugelassen: Dupilumab, Omalizumab und Mepolizumab.

Für die betroffenen Patientinnen und Patienten hat die Verfügbarkeit dieser Biologika eine vollkommen neue Therapiequalität geschaffen. Waren zuvor wiederholte Operationen und teilweise langjährige systemische Glukokortikoidgaben mit erheblichen Nebenwirkungen (Katarakt, Cushing-Syndrom, Hautatrophien, Hypertonus u. v. a. m.) therapeutischer Standard, ist nun eine nahezu nebenwirkungsfreie Langzeittherapie möglich. Wichtig für verordnende Ärztinnen oder Ärzte ist es jedoch, das Wirtschaflichkeitsgebot zu beachten und richtig zu dokumentieren. Hierbei wurden auch die vielfältigen Dokumentationsbögen vorgestellt, die der AeDA für die Therapieeinleitung, Patienteninformation und Therapiekontrolle entwickelt hat. Hiermit hat der Fachverband Neuland beschritten und die Regress-Sicherheit erheblich verbessert. Dies hat sich auch bereits im letzten Jahr in ersten Regress-Anträgen bewährt, in denen mithilfe der AeDA-Dokumentationsbögen circa 40 Regress-Anträge abgewehrt werden konnten.

Diese AeDA-Dokumentationsbögen für Biologika können in der AeDA-Geschäftsstelle angefordert werden (per E-Mail an: info@aeda.de) oder auf der Internetseite des AeDA (www.aeda.de) eingesehen werden.