_ „Die epikutane Testung patienteneigener Substanzen ist oft eine wichtige Ergänzung, nie aber ein Ersatz für die verfügbaren Standardreihen“, schickte PD Dr. Heinrich Dickel, Bochum, voraus. Eine formale Voraussetzung, um In-vivo-Testungen individueller Substanzen in der eigenen Praxis vornehmen zu dürfen, ist die einmalige Anzeige an die zuständige Aufsichtsbehörde gemäß § 67 Arzneimittelgesetz (AMG). Die zuständige Aufsichtsbehörde kann unter www.zlg.de/arzneimittel/deutschland/laenderbehoerden.html ermittelt werden. Unter dkg.ivdk.org/dok/InformationenParagraph_67_AMG.doc können nähere Informationen sowie eine Musteranzeige eingesehen werden. Wichtige Informationsquellen zu potenziellen Allergenen seien Verpackungslabel, Beipackzettel und Fachinformationen von Arzneimitteln, Sicherheits- oder technische Datenblätter sowie die Gefahrstoffdatenbanken der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) oder des Gefahrstoffinformationssystems Chemikalien (GisChem).

Besteht der Verdacht, die gewählte Lösungskonzentration könnte im okklusiven Epikutantest irritativ wirken, sollte ein halboffener Epikutantest durchgeführt werden, erklärte Dickel. Dabei wird die Testsubstanz am Unterarm offen aufgetragen, das Testfeld markiert und unmittelbar nach dem Antrocknen sowie nach 30 Minuten abgelesen. Danach wird die Testfläche für 24 Stunden mit einem nicht okklusiven Pflaster abgedeckt und anschließend wie bei einem okklusiven Test abgelesen.

Epikutantestreaktionen mit unklarer klinischer Relevanz können im repetitiven offenen Anwendungstest (ROAT) überprüft werden. Mit diesem Test kann die reguläre Anwendung von kommerziellen Produkten, etwa Kosmetika, nachgestellt werden. Die Testperson trägt die Substanz dazu zweimal täglich auf ein markiertes Areal an der Unterarminnenseite auf. Da Ekzemreaktionen gelegentlich mit Verzögerung auftreten, kann die Testung über bis zu zwei Wochen fortgesetzt werden.

Bestimmte Substanzen sollten grundsätzlich nicht getestet werden. Dazu zählen nicht deklarierte Substanzen, Metallsplitter und hautreizende Substanzen wie Adstringentien, Treibstoff, Kalk, Zement, Lackverdünner oder Nagellackentferner. Lösungen mit einem pH-Wert < 4 oder > 9 sollten nicht ungepuffert auf die Haut aufgetragen werden.

Bei einigen Substanzen besteht ein sehr hohes Risiko für eine aktive Sensibilisierung durch die Testung, ergänzte PD Dr. Timo Buhl, Göttingen. Substanzen wie oxidative Haarfärbemittel, Haargel, acrylhaltige Klebstoffe oder Werkstoffe für künstliche Nägel sollten daher nicht oder nur sehr vorsichtig angewendet werden. Auch Pflanzen gehen oft mit einem hohen Risiko für irritative Reaktionen und aktive Sensibilisierung einher. Dickel riet daher von der Testung eigener Pflanzenzubereitungen ab und empfahl, sich auf die gängigen Testreihen zu Pflanzeninhaltstoffen zu beschränken.