Die Preise von Testallergenen für Haut- und Provokationstestungen sind aufgrund kostenintensiver Zulassungsprozesse deutlich gestiegen. Die in den EBM-Ziffern vorgesehenen Kostenpauschalen decken die tatsächlichen Preise für Diagnostikallergene schon lange nicht mehr ab. Seit über zwei Jahren arbeitet der AeDA daran, die wirtschaftlichen Zwänge bei der Erbringung allergologischer Leistungen durch die Aufnahme von Diagnostikallergenen in die Sprechstundenbedarfsverordnungen der verschiedenen KV-Bezirke zu verbessern. Nun ist dies auch im Bereich der KV Saarland gelungen.
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Klimek, L. AeDA-Bemühungen fruchten auch im Saarland. Allergo J 27, 46–47 (2018). https://doi.org/10.1007/s15007-018-1556-4
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