figure 1

„Aktuell wird das Allergo Journal International in 99 Ländern gelesen, etwa jede Viertelstunde erfolgt der Download einer Arbeit.“

Prof. Dr. Thilo Jakob,, Klinik für Dermatologie und Allergologie, Universitätsklinikum Gießen und Marburg, Standort Gießen

figure 2

Prof. Dr. Ludger Klimek, Zentrum für Rhinologie und Allergologie Wiesbaden

Vor ziemlich genau einem Vierteljahrhundert erschien am 1. Oktober 1992 die erste Ausgabe des Allergo Journal. Unser 25-jähriges Jubiläum war Anlass für einen Empfang auf dem 12. Deutschen Allergiekongress, bei dem das Herausgeberkollegium, der Beirat sowie Vorstand und Beiräte der beteiligten Fachgesellschaften eingeladen waren. Höhepunkt des Programms war der Rückblick von Prof. Dr. Dr. Johannes Ring, München, der als Mitbegründer des Allergo Journal lebendig und facettenreich von den Anfängen des Journals berichtete. Bereits 1993 löste das Allergo Journal die „Allergologie“ als offizielles Organ der DGAKI ab und seit 1999 ist das Allergo Journal auch das offizielle Organ des AeDA. Ein Blick in die erste Ausgabe zeigt, dass sich die Themen, die uns damals beschäftigt haben, in den letzten 25 Jahren nicht wesentlich geändert haben: Wirtschaftlichkeit der Patientenversorgung, Auswirkung der Allergieepidemie, Unterversorgung unserer Patienten oder die mangelnde öffentliche Unterstützung der Allergieforschung. Nach einem Facelifting des Layouts im Jahr 2011 erfolgte 2014 die Gründung des Allergo Journal International, 2015 die Aufnahme von Open-Access-Publikationen in PubMed Central und Ende 2016 der Antrag auf Listung im Journal Citation Report. Aktuell wird das Allergo Journal International in 99 Ländern gelesen und etwa jede Viertelstunde erfolgt ein Download einer Arbeit aus unserem Journal. In Analogie zu der Reklame für Parship, verliebt sich also alle 17 Minuten ein Leser in das Allergo Journal International und bestätigt damit die Attraktivität und Qualität unseres Verbandsjournals. Mehr zum Allergo-Journal-Jubiläum finden Sie auf Seite 60.

Ein eher unerfreuliches Thema sind die von der Stiftung Warentest formulierten Beurteilungen der Hyposensibilisierung als therapeutischen Ansatz für Patienten, die unter schweren Allergien leiden. Hier wird zwar behauptet, es wäre korrekt, dass die Hyposensibilisierung Beschwerden mildern, den Arzneimittelverbrauch verringern und womöglich verhindern kann, dass sich Heuschnupfen und Allergien zum Asthma auswachsen. Dennoch wird die Therapieform als „mit Einschränkung geeignet“ eingestuft, da schwere Nebenwirkungen bis hin zum allergischen Schock möglich sind. Wundern Sie sich also nicht, wenn sich Patienten in Ihrer Praxis auf diese kritische Bewertung durch die Stiftung Warentest beziehen. Vor dem Hintergrund der ausgezeichneten Datenlage zur Wirksamkeit und Sicherheit der spezifischen Immuntherapie ist es für uns nicht nachvollziehbar, wie die Stiftung Warentest zu dieser kritischen Beurteilung kommt. Das Aktionsforum Allergologie als Zusammenschluss aller in Deutschland tätigen allergologischen Verbände hat aktuell die Stiftung Warentest um eine Stellungnahme gebeten. Soweit diese vorliegt, werden wir erneut berichten.

Interessant sind auch die Entwicklungen bezüglich der neuen Muster-Weiterbildungsordnung. Hier sieht der aktuelle Entwurf vor, dass für den Zusatztitel Allergologie insgesamt eine Weiterbildungszeit über zwölf Monate vorgesehen ist und hiervon keine Zeiten in der Facharztausbildung der beteiligten Disziplinen „versenkt“ werden können. Spezielle fachbezogene Kenntnisse sollen in fachspezifischen Modulen für die jeweiligen Disziplinen angeboten werden. Darüber hinaus soll es Kursweiterbildungen für Spezialgebiete geben. Das Konzept steht aktuell auf der Wiki-Plattform der Bundesärztekammer und kann kommentiert werden. Bei Interesse können Sie sich hierfür auch gerne an Frau Filsinger von der Geschäftsstelle der DGAKI wenden. An dieser Stelle herzlichen Dank an den Präsidenten unserer Gesellschaft, Herrn Prof. Dr. Thomas Werfel, der sich seit über fünf Jahren sehr intensiv um die Neugestaltung des Zusatztitels Allergologie in der Muster-Weiterbildungsordnung bemüht. Sobald sich hier weitere Neuigkeiten ergeben werden wir in einem gesonderten Editorial berichten.

figure 3
figure 4