Der Wirkstoff Mometason (z. B. MometaHEXAL® Heuschnupfenspray) wurde aus der Verschreibungspflicht entlassen und ist jetzt rezeptfrei in der Apotheke erhältlich. Diesem sogenannten OTC-Switch ging eine Prüfung und Bewertung der Sicherheit und Verträglichkeit von intranasal appliziertem Mometason durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) voraus [Bundesrat. Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit. Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung. Drucksache 396/16. S. 3. Stand 4. August 2016.]. Die Aufhebung der Rezeptpflicht für Mometason zur Behandlung von Heuschnupfen bei Erwachsenen sei aus medizinischer Sicht zu begrüßen, betonte Prof. Dr. Dr. Andreas Riederer, HNO-Arzt aus Starnberg. Auf eine systemische Behandlung mit Antihistaminika könne bei intranasaler Therapie mit Glukokortikoiden zumeist verzichtet werden, denn Glukokortikoide wirken der allergisch bedingten Nasenentzündung entgegen und greifen damit direkt an der Ursache der Symptome an.

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Einige nasale Glukokortikoide sind jetzt rezeptfrei in der Apotheke erhältlich.

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Auch Apotheker Dr. Hans-Peter Hubmann begrüßte es, dass nach dem OTC-Switch von Mometason mit MometaHEXAL® nun erstmals ein Heuschnupfenspray mit dem bewährten Glukokortikoid zur Selbstmedikation zur Verfügung steht. Die Entlassung des umsatzstärksten Wirkstoffs zur nasalen Anwendung aus der Verschreibungspflicht habe Vorteile für alle Beteiligten [IMS Pharmascope, Sell Out nach Umsatz/Absatz, MAT 7/2016]: „Der Patient kann nun ohne zeitaufwendigen Arztbesuch, ohne Wartezeiten und aufgrund der Apothekennotdienste praktisch rund um die Uhr schnell und flexibel seine Medikation direkt in der Apotheke erwerben, wo er zugleich eine fachlich kompetente Beratung erhält. Ärzten und Krankenkassen ermöglicht der OTC-Switch eine Entlastung des Arzneimittelbudgets“, so Hubmann. Der Apotheker solle jedoch immer die Indikation abklären und die Kunden in die korrekte Anwendung des Nasensprays sowie den verzögerten Wirkeintritt von Mometason einweisen.

Neben den positiven Effekten des OTC-Switches muss aber laut Hubmann auch angemerkt werden, dass durch die Freistellung des Wirkstoffs notwendige Arztbesuche hinausgezögert oder gar unterlassen werden könnten. Zudem besteht das Risiko von unkontrolliertem Langzeitgebrauch aufgrund möglichen Apothekenhoppings.