Bis zur Umsetzung der neuen Therapie-Allergene-Verordnung dürfen bei der spezifischen Immuntherapie alle derzeit zugelassenen Präparate eingesetzt werden. Wie Prof. Dr. Ludger Klimek, Wiesbaden, ausführte, gibt die aktuelle S2-Leitlinie zur spezifischen Immuntherapie (SIT) bei IgE-vermittelten allergischen Erkrankungen eine hervorragende Übersicht über die Evidenz zu den in Deutschland erhältlichen Allergenpräparaten. Sie sieht vor, dass Patienten ab dem fünften Lebensjahr, die allergietypische Symptome aufweisen und bei denen eine IgE-vermittelte Sensibilisierung nachgewiesen wurde, eine SIT erhalten können — vorausgesetzt, standardisierte und qualitativ hochwertige Allergenextrakte sind vorhanden, die bei der jeweiligen Indikation und Altersgruppe nachweislich wirken. Die neue Therapie-Allergene-Verordnung (TAV) sieht vor, dass die Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität für Allergenextrakte aus der Familie der Süßgräser, den Gattungen Birke-Erle-Haselnuss und Hausstaubmilbe sowie Bienen- und Wespengiften in Zulassungsverfahren belegt sein muss. Alle nicht benannten Allergene sind von der Verordnung ausgenommen. In der Übergangsphase sind die derzeit am Markt befindlichen Präparate gesetzlich gleichgestellt und können von den Vertragsärzten eingesetzt werden. Dann sollten alle Präparate, für die kein Wirksamkeitsnachweis erbracht wurde, vom Markt genommen werden.

Für die Behandlung der allergischen Rhinokonjunktivitis bei Patienten mit und ohne Asthma stellte Prof. Dr. Ralph Mösges, Köln, die erste Meta-Analyse zur subkutanen Immuntherapie mit depigmentierten polymerisierten Pollenextrakten (Depigoid®) vor. Darin wurden fünf placebokontrollierte Doppelblindstudien mit insgesamt 738 Patienten berücksichtigt, die die Wirksamkeit und Sicherheit unterschiedlicher Allergenextrakte im Vergleich zu Placebo nachwiesen.