_ Am 4. Juni ist das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen in Kraft getreten. Damit wurden Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen als Straftatbestand für alle Heilberufe im Strafgesetzbuch verankert. Vor diesem Hintergrund hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ihre Broschüre „Richtig Kooperieren“ aus der Reihe „PraxisWissen“ überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Neben dem Berufs- und Sozialrecht beinhaltet die Broschüre jetzt auch die neuen Regelungen zum Strafrecht.

Wann dürfen Sie als Vertragsarzt für eine Beratungsleistung im Krankenhaus eine Vergütung erhalten? Ist es erlaubt, dass Ihnen ein Pharmahersteller die Reisekosten zu einer wissenschaftlichen Tagung finanziert? Welche rechtlichen Risiken hat die Teilnahme an Anwendungsbeobachtungen? Was haben Sie bei der Kooperation mit Kollegen zu beachten? Diese und ähnliche Fragen beantwortet die KBV-Broschüre auf insgesamt 24 Seiten. Dabei widmet sich ein Kapitel der Korruption im Gesundheitswesen. Ein weiteres informiert über die rechtlichen Grundlagen. Beispiele aus der Praxis verdeutlichen, welche Art der Zusammenarbeit zulässig und welche unzulässig ist.

Für die Zusammenarbeit von Vertragsärzten mit Anbietern von Hilfs- und Heilmitteln, Krankenhäusern oder der Pharmaindustrie gibt es klare Spielregeln. Sowohl das Berufs- als auch das Sozialrecht und nunmehr auch das Strafgesetzbuch enthalten Vorschriften zur Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit. Die KBV-Broschüre stellt ausgewählte Paragrafen vor und erläutert diese kurz.

Die KBV-Broschüre steht online auf der KBV-Website zum Herunterladen zur Verfügung und zwar unter http://www.kbv.de/media/sp/Broschuere_Kooperation.pdf. Sie kann aber auch kostenlos bei der KBV bestellt werden, per E-Mail an: versand@kbv.de.

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Die KBV-Broschüre „Richtig Kooperieren“ enthält nun auch die neuen strafrechtlichen Regelungen.