Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, Nasensprays, die Beclometason, Fluticason, Mometason oder deren Ester enthalten, für die Selbstmedikation freizugeben. Bislang ist nur Beclometason zur nasalen Anwendung rezeptfrei erhältlich, obwohl alle drei Glukokortikoide ähnlich wirken. Voraussetzungen für die rezeptfreie Abgabe werden sein, dass die Produkte für die Indikation „symptomatische Behandlung der saisonalen allergischen Rhinitis“ zugelassen sind, dass die Erstdiagnose durch einen Arzt gestellt wurde und dass die Anwendung auf Erwachsene beschränkt ist.

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Folgt das Bundegesundheitsministerium der Empfehlung, wird die Änderungsverordnung voraussichtlich Ende Juni im Bundesgesetzblatt publiziert. Um den pharmazeutischen Firmen ausreichend Zeit für die Änderung der Verpackungen und Produktinformationen zu geben, wird ihnen in der Änderungsverordnung meist eine Übergangsfrist von drei Monaten eingeräumt. Somit dürfte es etwa bis Ende 2016/Anfang 2017 dauern, bis die drei Glukokortkoidsprays in der Sichtwahl der Apotheken verfügbar sind.