Es ist wissenschaftlich erwiesen und langjährige klinische Erfahrung, dass insbesondere bei Patienten mit längerfristig bestehender allergischer Entzündung der Nasenschleimhaut eine Verdickung (Hyperplasie) der Nasenschleimhäute auftritt. Diese betrifft insbesondere die sogenannten Nasenmuscheln und von diesen drei auf jeder Nasenseite vorhandenen Schwellkörpern (untere, mittlere und obere Nasenmuschel) besonders die untere Nasenmuschel. Häufig ist hiermit eine erhebliche Einschränkung der Nasenatmung verbunden, die von den betroffenen Patienten oftmals als sehr belastend empfunden wird und mitunter das medizinische Hauptsymptom für diese Patienten darstellt. Diese Hyperplasie kann soweit voranschreiten, dass sie durch konservative Behandlungsverfahren (u. a. Allergenvermeidung, medikamentöse Therapie, Immuntherapie) nicht mehr ausreichend rückgängig gemacht werden kann und eine operative Verkleinerung der gewucherten Nasenmuscheln auf die „normale“ Größe erforderlich ist.

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Wenn Nasenspray und Co. nicht mehr weiterhelfen, dann macht oft nur eine OP die Nase wieder frei.

© Ursula Deja-Schnieder / panthermedia

Wenig belastend und effektiv

Die Radiofrequenztherapie setzt durch ihre elektrische Hitzeanwendung eine Narbe im Schwellkörper der Nasenmuschel und löst damit eine Verkleinerung aus. Sie hat den Vorteil, dass sie fast unblutig ist und vor allem im vorderen Bereich der unteren Nasenmuscheln gut in örtlicher Betäubung und damit ambulant durchgeführt werden kann. Die hinteren unteren Nasenmuscheln sind schwieriger örtlich zu betäuben und auch schwieriger mit der Radiofrequenznadel zu erreichen. Hierdurch und auch durch die Tatsache, dass die Nasenmuscheln ihre Schwellneigung nach einiger Zeit wieder aufnehmen, ist eine Wiederholung dieser Therapie in einigen Fällen vonnöten. Die Radiofrequenztherapie ist eine von mehreren operativen Möglichkeiten zur Reduktion der Nasenmuscheln und kann in der Hand des erfahrenen Arztes für den Patienten wenig belastend und sehr effektiv sein.

Eine Überlegenheit gegenüber anderen operativen Verfahren ist jedoch bislang wissenschaftlich nicht nachgewiesen worden.

Voraussetzungen für die Anwendung

Voraussetzungen für die Anwendung der Radiofrequenztherapie (und anderer Operationsverfahren) zur Verkleinerung der gewucherten Nasenmuscheln sollte unserer Ansicht nach Folgendes sein:

  1. 1.

    Die Wucherungen wurden durch rhinoskopische oder endoskopische Untersuchungen nachgewiesen.

  2. 2.

    Ein Therapieversuch mit konservativen Behandlungsverfahren (Allergenvermeidung, medikamentöse Therapie, Immuntherapie) hat über einen adäquaten Zeitraum zu keiner ausreichenden Verbesserung der Nasenschleimhautwucherung geführt.