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“Der Einsatz fachlich nicht spezialisierter Kollegen führt zu MDK-Prüfungen nach formalistischen Kriterien — nicht selten auf Kosten der Patienten.“

Prof. Dr. Hans F. Merk, Hautklinik der Medizinischen Fakultät, Universitätsklinikum der RWTH Aachen

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“Der Einsatz fachlich nicht spezialisierter Kollegen führt zu MDK-Prüfungen nach formalistischen Kriterien — nicht selten auf Kosten der Patienten.“

Prof. Dr. Thilo Jakob, Allergieabteilung & Forschergruppe Allergologie, Universitäts-Hautklinik Freiburg

Zuständigkeitschaos und Zeitmangel wurden kürzlich in einem Kommentar zum deutschen Gesundheitssystem beklagt (Welt am Sonntag, 25. November 2012, Seite 33). Eine Ursache für diesen Vorwurf mag die überhandnehmende Kontrollwut des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) sein. Eine seiner Aufgaben ist es, die Tätigkeit der Ärzte in Fachkliniken und Universitätskliniken zu überwachen. Meist geschieht dies durch fachlich nicht einschlägig spezialisierte Kollegen, die keine größere klinische Erfahrung vorweisen können. Das führt letztlich zu Prüfungen nach formalistischen Kriterien — nicht selten auf Kosten der Qualität der Versorgung von Patienten. So soll es vorkommen, dass durchaus sinnvolle, aber kostenaufwendige Therapien unterbleiben, weil die behandelnden Ärzte das Ausfüllen seitenlanger Anträge mit unsicherem Ausgang der Überprüfung durch den MDK als zu zeitaufwendig empfinden bzw. in Abwägung diese Zeit für andere dringende medizinische Aufgaben verwenden.

Die fehlende einschlägige fachärztliche Qualifikation und Erfahrung bei der MDK-Prüfung kann gelegentlich zu speziellen Blüten führen. Ein besonders jeckes Beispiel betrifft die Allergologie und spielte sich im Rheinland pünktlich zum 11.11. ab: Ein MDK-Prüfer lehnte im Rahmen der Provokationstestung — z. B. auf Nahrungsmittel oder Medikamente — die Bezahlung des stationären Aufenthaltes für den Tag ab, an dem der Patient entsprechend den Leitlinien unter einfach blinden, nach Möglichkeit doppelblinden Bedingungen ein Placebo erhält. Der MDK-Prüfer ist der Auffassung, dass wegen der geringen Gefährdung des Patienten bei der Placebo-Testung diese doch zu Hause durchgeführt werden könne. Bei dieser Empfehlung handelt es sich tatsächlich nicht um den flotten Spruch auf einem Mediziner-Prunkball im Rahmen des Kölner Karnevals, es ist vielmehr ein ernst gemeinter Vorschlag eines ärztlichen Kollegen des MDK, der so seine intellektuelle Schärfe unter Beweis zu stellen versucht. Inzwischen wurde dieser Vorschlag erstinstanzlich durch ein Gericht überprüft und unter Hinweis auf die bestehenden Leitlinien abgewiesen (Gz: GB-R_Ke/11-0456). Das hält nunmehr aber die verantwortliche Krankenkasse -in diesem Fall die Barmer Ersatzkasse — nicht davon ab, in die zweite Instanz zu gehen. Da kann man dann je nach Provenienz nur noch mit Alaaf oder Helau reagieren.

Zum Glück gibt es in dieser Ausgabe des Allergo Journal auch noch anderes zu berichten und wir wünschen dem Leser damit nicht nur ein Frohes Weihnachtsfest und ein Gutes Neues Jahr, sondern auch viel Freude und Erkenntnisgewinn — z. B. beim Lesen der aktuellen Übersichten zu atopischen Erkrankungen der Kollegen Biedermann (S. 470), Werfel (S. 479) und Glowania (S. 486) oder der Darstellungen der B-Lymphozyten (S. 466) und Mastzellen (S. 468) im Rahmen der immunologischen Serie.

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