Der 128. Deutsche Ärztetag hat sich gegen die der Homöopathie gewendet. Nach heftiger Diskussion wurde beschlossen, dass die alternative Heillehre aus der GKV-Versorgung wie auch aus der GOÄ verschwinden soll. Allerdings manifestierte sich dieser Wille nur in einem Appell an den Gesetzgeber.

Der mit knapper Mehrheit angenommene Beschlusstext hat es in sich. Er stellt zunächst fest, dass „die Anwendung von Homöopathie in Diagnostik und Therapie in der Regel keine mit rationaler Medizin, dem Gebot der bestmöglichen Behandlung sowie einem angemessenen Verständnis medizinischer Verantwortung und ärztlicher Ethik vereinbare Option darstellt.“

Dementsprechend wird der Gesetzgeber aufgefordert zu verhindern, dass homöopathische Leistungen von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Außerdem sollen sie in der privatärztlichen Gebührenordnung keine Erwähnung mehr finden. Die Nrn. 30 und 31 GOÄ müssten also nach dem Willen des Ärztetags abgeschafft werden. Man wird sehen, ob die Führung der Bundesärztekammer dies beim Entwurf einer GOÄ-Novelle berücksichtigt.

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© RapidEye / Getty Images (Symbolbild mit Fotomodellen)

Auch die Apothekenpflicht für Homöopathika soll nach dem Willen des Ärztetags wegfallen.

Zusätzlich soll die Klassifikation von Homöopathika als Arzneimittel und damit die Apothekenpflicht abgeschafft werden.

Gesellschaftliche Verantwortung der Ärzte

Der Antrag einer Gruppe um den niedersächsischen Anästhesisten und Allgemeinmediziner Dr. Marc Hanefeld wurde im Plenum heftig diskutiert. Hanefeld argumentierte, dass „pseudomedizinische Methoden“ nicht in ärztliche Hände gehören: „Die gesellschaftliche Verantwortung unseres herausgehobenen Berufsstandes gebietet ein klares Bekenntnis zu wissenschaftlichem Denken.“

Gegner des Antrags wie Dr. Thomas Lipp aus Sachsen-Anhalt sprachen von einem „Berufsverbot“ für homöopathisch tätige Mediziner. Lipp warnte auch vor einem Domino-Effekt: Als nächstes könnten manche individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) ins Visier geraten, die „auch manchmal Schaden anrichten“.