Dr. C. W., Allgemeinärztin, Westfalen-Lippe: Die Sprechstunde füllt sich bereits mit Frühblüher-Allergikern mit Rhinokonjunktivitis. Kann ich Nasensprays und Antihistaminika zulasten der GKV verordnen? Sie sind doch rezeptfrei!

Dies bedeutet für den verordnenden Arzt: Der Patient muss angehalten werden, in einem geeigneten Kalender seine Beschwerden mindestens vier Wochen lang zu dokumentieren. Bei der nächsten Verordnung sollte diese Dokumentation vorgelegt und eingescannt werden. Eine entsprechende Dauerdiagnose darf nicht fehlen!