Dr. H. S., Allgemeinarzt, Baden-Württemberg: Ich betreue mehrere ehemalige Postbeamte, die mit dem Alter multimorbide geworden sind. Leider sind die Steigerungssätze beschränkt. Kann man die aufwändige Betreuung noch leistungsgerecht abbilden?

Die PBeaKK informiert ihre Mitglieder, dass bei einer Überschreitung „eine nachvollziehbare, insbesondere patientenbezogene Begründung“ vonnöten ist, warum eine Leistung „besonders schwierig oder außergewöhnlich zeitaufwendig“ war oder welche besonderen Umstände vorlagen. Dabei reicht es nicht, ohne Ausführungen anzugeben, dass die Behandlung schwierig oder zeitaufwendig war.

Dies ist bei der Liquidationserstellung zu beachten. Die Begründung muss offensichtlich Schlüsselwörter wie „besonders schwierig, weil“ oder „besonders zeitaufwendig wegen“ enthalten. Es gibt Hinweise, dass diese Vorgehensweise Nachfragen oder Ablehnungen verhindert. Die PBeaKK selbst informiert, dass sie bei nachvollziehbaren Begründungen 3,5-, 2,5- bzw. 1,3-fache Sätze akzeptiert.

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Helmut Walbert

Allgemeinarzt, Medizinjournalist und Betriebswirt Medizin