Der Bundesrechnungshof hat dem Haushaltsausschuss des Bundestages nahegelegt, die extrabudgetären Vergütungsanteile im ärztlichen Honorar stark zurückzufahren. Damit geraten die Sondervergütungen gemäß dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) von 2019 in Gefahr.

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Die Beamten des Rechnungshofs suchen akribisch nach Sparpotenzial für den Staat.

Im Jahr 2022 zahlten die Krankenkassen 4,4 Milliarden Euro für Behandlungsfälle nach dem TSVG - 11% des gesamten Honorars für die ambulante Versorgung. Anfang 2023 hatte der Bundestag bereits den größten Brocken davon abgeschafft: Die Neupatientenregelung, die mit 3,7 Milliarden Euro zu Buche geschlagen hatte.

Die übriggebliebenen Bereiche waren 2022 deutlich kleiner: Das Honorar für über Terminservicestellen (TSS) vermittelte Fälle inklusive Prämien lag bei 59,5 Millionen Euro, die Hausarzt-zu-Facharzt-Vermittlung bei 58,9 Millionen und die offene Sprechstunde in Facharztpraxen bei 547,1 Millionen. Für all dies sieht der Rechnungshof keine Berechtigung.

MMW-Kommentar

Zur Abrundung rät der Rechnungshof auch noch dazu, die im Koalitionsvertrag geplante Entbudgetierung der Hausarztmedizin zu stoppen. Es gebe "keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass damit insgesamt die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung von Versicherten maßgeblich verbessert würde". Die Entscheidung liegt aber zum Glück bei Politikerinnen und Politikern mit Gestaltungsfreude - und nicht bei Tabellenkalkulationskünstlern aus Betonbehörden.