Am Lebensende können Patientinnen und Patienten oft ihre Behandlungswünsche nicht mehr kommunizieren. Daher ist es sinnvoll, diese im Sinne eines Advance Care Planning (ACP) bereits vorher festzuhalten. Die Hausärztin oder der Hausarzt spielen dabei eine immer wichtigere Rolle.

ACP ist ein Konzept der Vorausplanung von Behandlungsentscheidungen, in dem Patienten durch qualifiziertes nicht-ärztliches Personal befähigt werden, ihre Präferenzen hinsichtlich künftiger Behandlungen zu entwickeln. Die Entscheidungen werden auf geeigneten Formularen klar, wirksam und valide dokumentiert.

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Wenn die Einwilligungsunfähigkeit eintritt, sollte der Wille schon dokumentiert sein!

ACP gewinnt für Hausärzte zunehmend an Bedeutung. Immer häufiger werden sie mit dem Wunsch ihrer Patienten nach einer effektiven gesundheitlichen Vorausplanung konfrontiert. Für Patienten in stationärer Seniorenpflege und solche in Eingliederungshilfe ist die qualifizierte ACP-Gesprächsbegleitung durch nicht-ärztliches Personal sogar Kassenleistung. Hausärztinnen und Hausärzte sollen dabei mitwirken und können ihr wichtiges Engagement mit der Nr. 37 400 EBM abrechnen.