Dr. Y. F., Hausarzt-Internistin, Nordrhein: Wie kann ich den Medikationsplan bei Privatpatienten abrechnen?

MMW-Experte Walbert: Ein Medikamentenplan dokumentiert übersichtlich und verständlich mindestens zwei einzunehmende Medikamente mit Dosierungs- und Einnahmehinweisen. In der veralteten GOÄ gibt es keine originäre Nr., es muss also eine gleichwertige, in der GOÄ enthaltene Leistung analog abgerechnet werden. In jedem Fall kommt die kurze Bescheinigung nach Nr. 70 infrage - als Nr. A 70, "Erstellung oder Aktualisierung und ggf. elektronische Übersendung eines Medikationsplans", bei 2,3-fachem Satz 5,36 Euro.

Bei Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes, Osteoporose mit Frakturen oder Ernährungsstörungen kann auch die Nr. 76 möglich werden. Die Legende fordert die Erstellung eines individuellen schriftlichen Diätplans. Wenn diätetische Maßnahmen nötig sind, müssten diese auf dem Medikationsplan vermerkt werden. Dann ist eine Nr. A 76 möglich: "Individueller schriftlicher Medikationsplan mit individuellem Diätplan" bei 2,3-fachem Satz 9,38 Euro. In Fällen von Tumorerkrankungen mit laufender Chemo- bzw. Strahlentherapie kann auch die Nr. 78 in Betracht gezogen werden.