Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

im aktuellen MMW-Schwerpunkt "Arzt und Recht" haben wir drei Themenkomplexe aufgenommen, in denen wir als praktisch tätige Ärztinnen und Ärzte potenziell in Konflikt mit dem deutschen Rechtssystem geraten können.

Im ersten Artikel geht es um die Entwicklung des Rechtsrahmens zum ärztlich assistierten Suizid. Insbesondere das Scheitern des Gesetzesvorhabens im Juli dieses Jahres wird von C. Ostgathe und C. Jäger mit allen daraus resultierenden Folgen erläutert (ab S. 32).

Im zweiten Beitrag gehen die Autoren F. Werner und C. Unger auf das aktualisierte Betreuungsrecht und das neue Ehegattennotvertretungsrecht ein (ab S. 36). Sie beschreiben darin die Konsequenzen für die betreuenden Personen und beleuchten insbesondere oft missverstandene Umstände genauer.

Der dritte Artikel befasst sich mit einer alltäglichen Situation in Ihrer Sprechstunde: Dem Aufklärungsgespräch. Anhand eines Beispiels aus der Praxis gehen J. Gorkotte und Kollegen auf den Aspekt der Delegation und Dokumentationspflicht näher ein (ab S. 40). Explizit werden die formalen Anforderungen einer rechtssicheren Dokumentation herausgearbeitet.

Wir hoffen sehr, dass diese MMW-Ausgabe etwas Licht ins Dunkel bringt und Ihnen hilft, in Zukunft mehr (Rechts-)Sicherheit in der Betreuung Ihrer Patientinnen und Patienten zu haben.

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Dr. med. Bettina Engel

Allgemeinmedizinisches Institut, Uniklinikum Erlangen