Dr. B. D., Hausarzt-Internist, Heidelberg, Baden-Württemberg: Es werden immer mehr Atteste angefodert - natürlich gern auch kostenlos! Wie gehe ich damit um?

Alle privat vom Patienten veranlassten kurzen Bescheinigungen bzw. Zeugnisse werden mit der Nr. 70 GOÄ liquidiert. Für ausführliche Atteste gibt es die Nr. 75. Hier müssen dann Ursache, Anlass mit Anamnese und ggf. epikritische Bewertung und Therapie im Inhalt der Bescheinigung dokumentiert werden. Dafür ist in der Regel eine kurze Beratung notwendig, die mit der Nr. 1 berechnet wird. In jedem Fall sollte der oder die Antragstellende vor Ausführung einen Kostenvoranschlag erhalten und sein Einverständnis schriftlich bestätigen.

Keinesfalls dürften diese Leistungen kostenlos erbracht werden! Dies wäre ein Verstoß gegen die Berufsordnung und kann teure Konsequenzen nach dem Ge-setz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nach sich ziehen.