Dr. T. S., Allgemeinarzt, Hessen: Letzthin forderte ein Patient einen dringenden Hausbesuch an. Bei meiner Ankunft traf ich den Patienten aber nicht an. Im Nachhinein erfuhr ich, dass er sich mit dem Auto in eine Klinikambulanz hatte fahren lassen. Kann ich eine Privatrechnung stellen?

Dennoch haben Sie in dieser Situation Anspruch auf Honorar und Wegegeld, wenn es sich um einen GKV-Patienten handelt. Sie können die Nr. 01 411 EBM für den unverzüglich nach Bestellung ausgeführten dringenden Besuch ansetzen. Die Leistung ist mit 53,90 Euro bewertet. Wenn Sie dringend in eine beschützende Einrichtungen bzw. ein Pflege- oder Altenheim gerufen werden und noch am selben Tag hinfahren, ist auch die Nr. 01 415 möglich, die mit 62,74 Euro bewertet ist.

Es empfiehlt sich in jedem Fall unbedingt, den Sachverhalt in der Patientenakte zu dokumentieren. Eine Liquidation nach GOÄ kommt für gesetzlich Versicherte nicht infrage.

Einem PKV-Versicherten hingegen können Sie natürlich eine Privatrechnung für Ihren Einsatz stellen. Allerdings kann es dann zu Streitereien bezüglich der Höhe des Ansatzes der Besuchsgebühr kommen. Immerhin ist in dieser GOÄ-Leistung auch eine symptombezogene Untersuchung und eine Beratung enthalten.

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Helmut Walbert

Allgemeinarzt, Medizinjournalist und Betriebswirt Medizin