Die Wirksamkeit verschiedener Arzneimittel bei akuten unspezifischen Rückenschmerzen hat ein internationales Forscherteam unter Beteiligung der RWTH Aachen in einer Metaanalyse von 18 randomisiert kontrollierten Studien mit insgesamt 3.478 erwachsenen Patientinnen und Patienten untersucht.

Die Ergebnisse zeigen

  • unter nichtsteroidalen Antirheumatika (NSAR) eine durchschnittliche Besserung der Schmerzen um 5,0 Punkte auf der 10-Punkte-VA-Skala (p < 0,0001),

  • unter der Kombination NSAR plus Paracetamol eine Besserung um 5,8 Punkte (p = 0,004),

  • unter Muskelrelaxanzien eine Besserung um 2,5 Punkte (p = 0,0005),

  • wie unter Placebo keinen signifikanten Effekt mit alleiniger Paracetamolgabe.

Mithilfe des Roland Morris Disability Questionnaire (RMDQ) hatte das Team außerdem Beeinträchtigungen im Alltag durch Rückenschmerzen gemessen. Auf der 24 Punkte umfassenden Skala wurde

  • durch NSAR eine mediane Besserung um 10,2 Punkte erzielt (p < 0,0001),

  • durch NSAR plus Paracetamol um 10,3 Punkte (p < 0,0001) und

  • durch Muskelrelaxanzien um 4,8 Punkte (p = 0,03).

Auf Warnhinweise achten!

"Damit bestätigt sich unsere Hypothese, dass eine medikamentöse Behandlung zur Symptomlinderung beiträgt", folgern die Autoren. Alles in allem sprächen die Ergebnisse dafür, Patientinnen und Patienten, die von einer nichtmedikamentösen Therapie nur unzureichend profitierten, eine Zweitlinientherapie mit den genannten Substanzen anzubieten. NSAR seien nachweislich wirksam, wobei man im Einzelfall die Hinzunahme von Paracetamol oder als Alternative auch Muskelrelaxanzien erwägen könne, z. B. im Fall einer Kontraindikation, bei zu erwartenden Wechselwirkungen oder bei bekannter Allergie.

figure 1

© georgeclerk, iStock/Getty Images

Die Autoren betonen, dass es vor Einleitung jedweder Therapie wichtig sei, spezifische Ursachen wie ein vorausgegangenes Trauma oder eine Krebserkrankung auszuschließen und mögliche Warnhinweise für einen gefährlichen Verlauf zu identifizieren.

Quelle: Baroncini A et al. J Orthop Res 2023; doi: 10.1002/jor.25508