Dr. F. Z., Allgemeinarzt, Bayern: Ich habe eine Praxis übernommen und bin dabei, Praxisabläufe zu überprüfen und ggf. neu zu organisieren. Wir haben Schwierigkeiten, Praxis- und Sprechstundenbedarf zu definieren! Was empfehlen Sie?

Rezeptpflichtige Medikamente und Ampullen, die zur Notfallversorgung bereitstehen sollen, werden mit Rezept als SSB über die Apotheke bestellt. Andere Dinge des SSB wie auch des sonstigen täglichen Praxisbedarfs und können teils ebenfalls über eine Apotheke bestellt werden. Alternativ kommen örtliche Fachhändler oder überörtliche Versanddienste infrage.

Die Versanddienste sind in der Regel kompetenter in Beratung und Kenntnis der KV-Vereinbarungen. Bei einer Mischbestellung trennen sie nach SSB und Praxisbedarf. Letzterer wird der Praxis in Rechnung gestellt; für den SSB erhält die Praxis vorbereitete Rezepte mit genauer Artikelbezeichnung, PZN und Packungsgröße bzw. Menge. Diese werden unterschrieben und gestempelt an den Händler zurückgeschickt, der dann direkt mit der zuständigen Krankenkasse abrechnet. Gut organisierte Händler sorgen dafür, dass kein SSB-Artikel versehentlich zum Kostenfaktor Praxisbedarf wird.

Darüber hinaus Händler führen sie in der Regel ein aussagefähiges Kundenkonto, sodass jederzeit ein Überblick über alle Bestellungen gegeben ist. Das macht es möglich, den Praxisbedarf ggf. in größeren, rabattierten Mengen zu bestellen.

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