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Dr. C. T., Allgemeinärztin, Mecklenburg-Vorpommern: Nach einem Kurs zur Nachbehandlung nach phlebologischen Eingriffen und zur Behandlung des Ulcus cruris bin ich mir bei der Abrechnung nach GOÄ unsicher. Haben Sie ein paar Tipps insbesondere zur Abrechnung der Kompressionstherapie?
Ein erforderlicher Wundverband wird mit der Nr. 200 berechnet. Sie ist 1-fach mit 2,62 Euro bewertet. Wird mit mindestens zwei Spezialbinden (z. B. Pütter-Verband) ein phlebologischer Kompressionsverband des Unterschenkels angelegt, kann die Nr. 204 abgerechnet werden, die bei 5,54 Euro liegt.
Häufig vergessen werden die Sachkosten:
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Nr. 200S - 3,86 Euro,
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Nr. 204S - 10,36 Euro,
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Nr. 2006S - 2,80 Euro,
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Nr. 2065S - 8,70 Euro.
Der Zusatz des Buchstaben "S" wurde aus der UV-GOÄ übernommen.
Sind beide Beine zu behandeln, können alle genannten Nrn. erneut angesetzt werden. Auch kann jede im Behandlungsfall notwendige Behandlung einzeln abgerechnet werden, es besteht hier keine Beschränkung wie im GKV-Bereich.
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Walbert, H. Kompressionstherapie nach GOÄ abrechnen. MMW - Fortschritte der Medizin 165, 34 (2023). https://doi.org/10.1007/s15006-023-2333-1
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