Vom 1. Januar bis zum 7. April 2023 können Hausärzte und Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung eine Präexpositionsprophylaxe (PrEP) gegen COVID-19 abrechnen. Der Bewertungsausschuss hat dafür die Nr. 01 940 EBM freigegeben, die mit 18,73 Euro bewertet ist.

figure 1

© Ekaterina Toropova / Getty Images / iStock

Das Antikörperpräparat wird intramuskulär injiziert.

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine Versorgung mit monoklonalen Antikörpern zum Schutz gegen COVID-19, wenn die Coronaimpfung bei ihnen aus medizinischen Gründen keinen ausreichenden Schutz produziert. Auch bei einer Kontraindikation gegen die Impfung können Versicherte die PrEP erhalten; dann müssen sie allerdings Risikofaktoren für einen schweren Verlauf von COVID-19 aufweisen.

Einsetzbar sind nur Arzneimittel mit Zulassung, die wie üblich über Großhandel und Apotheken in Verkehr gebracht werden.

MMW-Kommentar

Mit der Nr. 01 940 wird die Prüfung der Indikation, die Aufklärung und Beratung zur Covid-PrEP abgerechnet. Die Injektion des Antikörpers ist nur fakultativer Leistungsinhalt - die Nr. kann also auch angesetzt werden, wenn nach der Beratung keine PrEP durchgeführt wird oder der Betreffende sich das Präparat selbst appliziert.

Die Leistung kann zweimal im Krankheitsfall berechnet werden, beim zweiten Mal muss allerdings mindestens eine Gabe eines Antikörpers erfolgen.