Hausärzte, die in ihrer Praxis Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern durchführen, erhalten bei einer Terminvermittlung durch die Terminservicestelle (TSS) einen Honorarzuschlag. Dafür steht die Nr. 01 710 zur Verfügung. Ausgenommen sind Laborleistungen und die Untersuchung J1.

Die Zusatzpauschale ist zeitgestaffelt. Die Bewertung hängt vom Abstand zwischen der TSS-Vermittlung und der Untersuchung ab:

  • noch am selben Tag bis spätestens am 4. Kalendertag darauf: 217 Punkte;

  • 5.-14. Kalendertag: 173 Punkte;

  • 15.-35. Kalendertag: 87 Punkte.

Das Zeitintervall wird mit der bundeseinheitlichen Zusatzkennzeichnung (B, C, D) dokumentiert.

MMW-Kommentar

In diesem Zusammenhang ist eine aktuelle Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) relevant, angesichts der aktuellen Welle von Atemwegsinfektionen die Toleranzzeiten für die Kindervorsorgeuntersuchungen U6, U7, U7a, U8 und U9 erneut auszusetzen. Diese Untersuchungen können also weiterhin auch dann in Anspruch genommen werden, wenn die festgelegten Zeiträume und die Toleranzzeiten überschritten werden. Eine Nachholung ist noch bis zum 30. Juni 2023 möglich.