Für Hausärztinnen und Hausärzte hält der EBM die Versichertenpauschale bei einer unvorhergesehenen Inanspruchnahme nach Nr. 03 030 bereit. Sie ist deutlich schlechter bewertet als die normale Versichertenpauschale. Was ist da los?

Wer sich in die EBM-Systematik einfuchst, stößt schnell auf diesen scheinbaren Widerspruch: Gerade wenn man außerhalb der normalen Sprechzeiten einen Patienten sieht, gibt es nur eine "kleine" Versichertenpauschale mit 8,67 Euro. Ist das unfair?

Tab. 1 Erster Kontakt im Quartal: Inanspruchnahme zur Unzeit

MMW-Kommentar

Die Antwort liefert die zweite Anmerkung in der Legende der Nr. 03030: Erfolgt in einem Quartal "lediglich eine Inanspruchnahme durch den Patienten unvorhergesehen", dann wird "anstelle" der normalen Versichertenpauschale nach Nr. 03 000 die Nr. 03030 berechnet. Die weniger hoch bewertete Variante muss also dann angesetzt werden, wenn es im Quartal zu keinem geplanten Arzt-Patienten-Kontakt kommt, sondern der Patient ausschließlich unvorhergesehen und außerhalb der Sprechstunde in die Praxis kommt bzw. besucht werden muss.

Einen Kniff gibt es, wenn ein Patient im Quartal keinen "regulären" Arzt-Patienten-Kontakt hat, es aber zweimal eine unvorhergesehene Inanspruchnahme gibt. Die Nr. 03040 kann nämlich bis zu zweimal im Quartal berechnet werden! Es entsteht dann ein Honorar von 17,34 Euro, was normalerweise mehr ist als die Versichertenpauschale (außer bei Patienten im Alter unter 4 oder über 75 Jahren). Hinzu kommt, dass dann auch jeweils z. B. die Nrn. 01 100 bzw. 01 101 berechnungsfähig sind. Auch haben alle genannten Leistungen keine Zeitvorgaben.