Dr. B. D., Hausarzt-Internist, Karlsruhe: Ist es richtig, dass ich bei bestimmten Medikamenten "Aut idem" ankreuzen muss bzw. keine generische Substanz verordnen darf?

Es gibt allerdings auch Substitutionsausschlüsse, die der Arzt oder die Ärztin machen kann und die in der Apotheke beachten werden müssen. Wenn im Einzelfall die Substitution therapeutisch nicht sinnvoll ist, müssen Sie das Aut-idem-Kreuz setzen. So brauchen z. B. Patienten mit Laktoseintoleranz eine Medikamentenformulierung ohne Laktose.

Auf der anderen Seite gibt es Arzneimitteltherapien, bei denen der Austausch therapeutische Risiken birgt. Hierzu zählen u. a. Schilddrüsen-, Antikrampf- und Digitalispräparate. Um alle Zweifel für Apotheken, Ärztinnen und Ärzte zu beseitigen, führt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Substitutionsausschlussliste im Anhang VII der Arzneimittelrichtlinien (www.g-ba.de/richtlinien/anlage/11). Diese Liste führt v. a. sehr dosissensible Substanzen auf, bei denen geringste Änderungen der Konzentration die Wirkung klinisch relevant verändern können.

Bei Substanzen dieser Liste muss man kein Aut-idem-Kreuz setzen, es ist aber immer eine genaue Produktverordnung notwendig, am besten mit Hersteller und Pharmazentralnummer (PZN)! Wird nur ein Wirkstoff verordnet, darf die Apotheke das Rezept nicht einlösen. Sie muss dann Rücksprache mit dem Verordner nehmen, der ein neues Rezept ausstellen muss.

figure 2

Helmut Walbert

Allgemeinarzt, Medizinjournalist und Betriebswirt Medizin