Ab 1. Januar 2023 gilt ein neues Muster 56 für die Verordnung von Rehabilitationssport und Funktionstraining. Alte Formulare müssen entsorgt werden. Die Änderungen im Überblick.

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Beim Herzsport gibt es ab 2023 eine neue Option!

Verordnungsrelevante Diagnosen und Nebendiagnosen müssen in strukturierter Form angegeben werden. Dafür gibt es Felder für ICD-10-Codes. Die Verordnungssoftware kann dann direkt den elektronisch hinterlegten ICD-10-Klartext direkt in das Diagnose-Feld übernehmen.

Ein erhöhter Teilhabebedarf kann auf einem neuen Ankreuzfeld kenntlich gemacht werden. Dies ist z. B. bei Blindheit, Doppelamputation, Lähmung oder Hirnverletzungen relevant.

Beim Rehabilitationssport wurden Erkrankungen hinzugefügt, bei denen ein erweiterter Leistungsumfang begründet ist:

  • leichte bis mittelgradige demenzielle Syndrome,

  • Diabetes mellitus mit Folgeerkrankungen,

  • mittelgradige Intelligenzminderung.

Die Liste ist nicht abschließend! Vergleichbare Erkrankungen können im Feld Diagnose/Nebendiagnose angegeben werden. In der Liste wird dann "andere vergl. Krankheit(en)" angekreuzt.

MMW-Kommentar

In der zugrunde liegenden neuen Rahmenvereinbarung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation wurde auch der Rehabilitationssport bei chronischen Herzerkrankungen (Herzsportgruppen) erweitert: Spezielle Herzinsuffizienzgruppen für Patienten mit hohem vaskulären Ereignisrisiko können jetzt auch verordnet werden. Für eine Erstverordnung sind 90 Übungseinheiten in 24 Monaten vorgesehen. Eine Folgeverordnung mit 45 Einheiten in 12 Monaten kann bei einer Belastungsgrenze von < 1,4 Watt je kg Körpergewicht ausgestellt werden - oder wenn aufgrund von kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen die langfristige Durchführung des Übungsprogramms in Eigenverantwortung nicht oder noch nicht möglich ist.