In MMW 19/2022, S. 34, schilderte eine Leserin, wie sie ihrer Wanderfreundin ein Antibiotikarezept erkämpfen musste. Einfach in die Apotheke zu gehen war keine Option, weil der Arztausweis zu Hause lag. Eine andere Leserin hat eine einfachere Lösung. (Anm. d. Red.: Der hier vorgestellte Weg ist korrekt, hätte im konkreten Fall aber nicht funktioniert, weil sich die Geschichte im Ausland zutrug. Diese Information war von der Redaktion bedauerlicherweise aus dem Text gekürzt worden.)

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Auch auf einer Wanderung kann man ein Arzneimittelrezept ausstellen!

Ein Arztausweis wird benötigt, um in der Apotheke ohne Rezept ein rezeptpflichtiges Medikament zu kaufen. Aber: Man kann jederzeit auf einem beliebigen Zettel ein Privatrezept ausstellen. Das geht ohne Stempel und muss lediglich alle Angaben aus § 2 der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) enthalten:

  • Name, Vorname und Berufsbezeichnung der Ärztin oder des Arztes, Praxisadresse und Telefonnummer für Rückfragen;

  • Datum der Ausfertigung;

  • Name und Geburtsdatum der Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist;

  • Bezeichnung des Fertigarzneimittels oder des Wirkstoffs einschließlich der Stärke bzw. genaue Zusammensetzung bei Rezepturarzneimitteln;

  • Darreichungsform und Dosierung;

  • abzugebende Menge;

  • Gültigkeitsdauer der Verschreibung;

  • Unterschrift nicht vergessen!

Die Verwendung eines speziellen Formulars ist in der AMVV gerade nicht vorgegeben. Dieser Fakt ist leider vielen Kolleginnen und Kollegen nicht bekannt - vielen Apothekerinnen und Apothekern aber auch nicht.