KBV und Kassen haben sich darauf verständigt, die Videofallkonferenz mit den an der Versorgung eines Patienten beteiligten Pflegekräften auch weiterhin zu fördern. Für Ärztinnen und Ärzte sind solche Sitzungen eine sinnvolle Nutzung neuer Technik.

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Konkret haben KBV und Kassen im Bewertungsausschuss beschlossen, die extrabudgetäre Vergütung der Nr. 01 442 EBM um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2023 zu verlängern. Bis Ende September soll dabei geprüft werden, ob die Leistung dann ab 2024 in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) überführt wird und somit nicht mehr unbegrenzt abgerechnet werden könnte.

Die Nr. 01 442 steht für eine Videokonferenz über einen Pflegepatienten. Beteiligt ist auf der einen Seite der Vertragsarzt oder die Vertragsärztin, der oder die die diagnostischen, therapeutischen und/oder rehabilitativen Maßnahmen koordiniert oder den Patienten selbst pflegerisch versorgt. Dies ist im Normalfall die Hausärztin oder der Hausarzt. Auf der anderen Seite der Leitung sind eine oder mehrere Pflegekräften, die an der Versorgung des Patienten zu Hause oder in einem Heim beteiligt sind.

MMW-Kommentar

Die Leistung ist mit 9,69 Euro bewertet. Es ist zu begrüßen, dass dieser Wert auch weiterhin voll ausbezahlt wird - egal, wie oft man die Leistung abrechnet. Praxisorganisatorisch ergibt die Videokonferenz nämlich umso mehr Sinn, je intensiver man sie in den Versorgungsalltag integriert. Eine etwaige Abstaffelung der Vergütung würde also gerade jenen Praxen schaden, die "alles richtig machen".

Auch bei extrabudgetärer Vergütung wachsen die Bäume mit dieser Nr. nicht in den Himmel. Es gibt zwei Einschränkungen:

  • Sie ist höchstens dreimal im Krankheitsfall, also binnen vier Quartalen, berechnungsfähig, und

  • im aktuellen oder den vorangegangenen beiden Quartalen muss ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden haben.

Insgesamt sollten Hausärztinnen und Hausärzte auf jeden Fall versuchen, die Videokonferenz in ihre Abläufe zu integrieren. Die regelmäßige Besprechung mit den Pflegekräften ist sinnvoll und kann die Versorgung des Patienten verbessern. Und nach der einmaligen Einrichtung des Video-Systems und einer Gewöhnungsphase laufen die Konferenzen routiniert, bei hoher Zeitersparnis.

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Dr. med. Gerd W. Zimmermann

Facharzt für Allgemeinmedizin Kapellenstr. 9 D-65719 Hofheim