Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mehr Diagnosen für einen langfristigen Heilmittelbedarf freigegeben. Aufgenommen wurden u. a. weitere neuromuskuläre Erkrankungen sowie Mehrfachamputationen an Armen und Beinen.

Bei den Diagnosen auf dieser Liste müssen Heilmittel nicht von der Krankenkasse genehmigt werden, sondern können alle 12 Wochen nach ärztlicher Kontrolle erneut verordnet werden. Der Beschluss tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die jeweils aktuelle Liste für langfristige Heilmittelbedarfe: www.kbv.de/media/sp/Heilmittel_Diagnoseliste_Webversion.pdf

MMW-Kommentar

Daneben gibt es noch eine von KBV und Kassen vereinbarte Liste für Krankheiten mit "besonderem Versorgungsbedarf", bei denen eine intensivere Heilmitteltherapie erforderlich ist. Auch hier ist kein Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf bei der Krankenkasse erforderlich. In allen anderen Fällen müssen Versicherte diesen Antrag stellen. Bei dauerhaften funktionellen oder strukturellen Schädigungen, auf die keine der gelisteten Diagnosen zutrifft, kann man aber Einzelfallgenehmigungen beantragen.