Zu diesem Thema hat auch gerade das Niedersächsische Finanzgericht am 16. März 2022 ein Urteil gefällt. Demnach liegt die Übernahme von Parkgebühren nicht im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers, sondern auch im Interesse des Arbeitnehmers, der sonst die Kosten zu tragen hätte. Das Finanzgericht geht noch einen Schritt weiter und betont, dass auch dann, wenn die Erstattung von Parkgebühren das pünktliche Erscheinen am Arbeitsplatz sichert, weil kostenlose Parkmöglichkeiten fehlen, eine Übernahme der Parkkosten nicht in Frage kommt.

figure 2

Helmut Walbert

Allgemeinarzt, Medizinjournalist und Betriebswirt Medizin