Dr. M. K. Allgemeinarzt: Ich habe meine Einzelpraxis jetzt seit sechs Monaten. Bei einem Beratungstermin zur Abrechnung erklärte mir die KV, dass eine routinemäßige feste Kombination von Urinteststreifen und Urinsediment unwirtschaftlich sei. Können Sie mir das erklären?

MMW-Experte Walbert: Hier geht es wohl um die Kombination der EBM-Nrn. 32 030 (50 Cent) und 32 031 (25 Cent). Das Urinscreening mittels Teststreifen gehört zum Praxisalltag, ist aber nur einmal pro Kontakt abrechenbar. Dementsprechend sollte ein indikationsgerechter, in der Anzahl der Parameter sinnvoller Teststreifen eingesetzt werden.

Ein Urinsediment kann sich aus einem pathologischen Teststreifenergebnis ergeben oder ist bei bestimmten bestehenden oder vermuteten Erkrankungen sinnvoll, z. B. bei einer Proteinurie.

Eine standardmäßige Kombination ist also medizinisch nicht begründet - und ergibt betriebswirtschaftlich keinen Sinn, da die Kosten für Material und Personal die Vergütung von 75 Cent bei weitem übersteigen. Zudem fallen die Leistungen ins Laborbudget und bedrohen im Extremfall den Laborbonus.