Ab Januar 2023 werden die Zügel bei IT-Sicherheit und Datenschutz im Zusammenhang mit der Videosprechstunde angezogen. Die Anbieter müssen bis dahin ein neues Zertifikat erwerben.

Grundlage ist eine Änderung in der Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag für Ärzte, in der auch die Technik der Videosprechstunde geregelt ist. Videodienste, die von Vertragsärzten eingesetzt werden, müssen nun von einer unabhängigen Stelle einen ausreichenden Standard an IT-Sicherheit und Datenschutz bescheinigt bekommen. Diese Zertifizierungsstellen wiederum müssen ihre Prüfverfahren von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) freigeben lassen. Da es bisher noch nicht genügend solcher Zertifizierungsstellen gibt, wurde die bisherige Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Die KBV listet online alle aktuell zertifizierten Anbieter von Videodiensten für Vertragsärzte auf: www.kbv.de/media/sp/liste_zertifizierte-Videodienst anbieter.pdf

MMW-Kommentar

Videodienstanbieter müssen künftig kenntlich machen, für welches konkrete Angebot die Zertifizierung gilt. Dazu sind der genaue Produktname und die Internetadresse anzugeben. Diese Angaben sind insbesondere bei Anbietern wichtig, die Ärzten und Psychotherapeuten neben Videodiensten auch weitere Module anbieten - denn so wird klar, dass die Zertifizierung nur den Videokanal eines Produkts betrifft und nicht z. B. einen begleitenden Chat-Kanal oder ein Dokumentationsmodul. Die KBV wird die konkreten Produkte in ihrer Liste zertifizierter Videodienstanbieter veröffentlichen.

Gestrichen wird hingegen das generelle Verbot einer verpflichtenden Registrierung für Patienten bei den Videodienstanbietern. Diese Vorgabe behinderte u. a. die Einrichtung eines begleitenden Videokanals bei digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA).