Der bisher schnelle und auch unklare Verbreitungsweg der Affenpocken in Deutschland dürfte dazu führen, dass auch in den vertragsärztlichen Praxen Fälle oder Verdachtsfälle auftreten.

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Die Erkrankung ist meldepflichtig. Ein Virusdirektnachweis sollte deshalb im Verdachtsfall unmittelbar über das "Hauslabor" eingeleitet werden, das ggf. an ein Konsiliarlabor für Pockenviren weiterleitet. Für die Entnahme des Untersuchungsmaterials wird empfohlen, mit einem trockenen Tupfer über die offene Primär-Effloreszenz zu reiben oder Vesikelflüssigkeit aufzunehmen. Bei Krusten sollte nach Möglichkeit das Dach mit einer Pinzette entfernt und in ein steriles Röhrchen überführt werden.

Lesen Sie zum Ausbruch der Affenpocken auch das Interview mit dem Infektiologen Prof. Johannes R. Bogner in unserem aktuellen Sonder- heft "Akte AIDS 2022" ab S. 10.

MMW-Kommentar

Das Robert-Koch-Institut empfiehlt, beim Abstrich ein Handdesinfektionsmittel mit dem Wirkungsbereich "begrenzt viruzid" oder stärker zu verwenden. Wichtig ist auch die persönliche Schutzausrüstung: Schutzkittel, Einweghandschuhe, dicht anliegender Mund-Nasen-Schutz (bei direkter Patientenversorgung mindestens FFP2-Maske) sowie Schutzbrille und Haube.