Dr. L. K., Internist, Bielefeld, Westfalen-Lippe: Ich habe meinen Vorgänger noch auf einem regulären Kassenarztsitz angestellt. Er bezieht schon Altersrente aus der Ärzteversorgung. Trotzdem muss ich Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und an die AOK für ihn zahlen. Mein Steuerberater meint, das sei üblich, aber ich habe da meine Zweifel. Von den Rentenbeiträgen hat er ja nichts!

Sie müssen keine Rentenbeiträge abführen! Voraussetzung ist der Bezug von Altersruhegeld - egal ob Ärzteversorgung oder gesetzliche Rente. Es muss lediglich bei der DRV bei jedem Eintritt in ein Angestelltenverhältnis ein Befreiungsantrag gestellt werden. Krankenversicherungsbeiträge dagegen fallen dem Gehalt entsprechend an. Entweder gehen sie direkt an die GKV, oder sie werden dem angestellten Arzt ausgezahlt für seine monatlichen PKV-Beiträge.