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Dr. U. H., Hausärztin, Bayern: In der Nähe unserer Praxis hat sich ein Implantologe niedergelassen. Seitdem kommen immer wieder Patienten mit dem Wunsch nach präoperativen Untersuchungen bei geplanter Zahnimplantation. Kann bzw. muss ich diese Leistungen über die Kasse erbringen?
MMW-Experte Walbert: In der Regel sind Implantate keine Kassenleistung, selbst wenn die Kasse einen Teil der Kosten als Satzungsleistung übernimmt. Eine Aussage am Servicetelefon, dass die Kosten Kassenleistung sind, ist erst dann etwas wert, wenn die Kasse einen Kostenvoranschlag mit einer Übernahmeerklärung verbindlich gegenzeichnet.
Wir dürfen nicht ins Helfersyndrom verfallen, weil dem "armen Patienten" zusätzliche Kosten entstehen. Zahnärzte fordern in der Regel vierstellige Beträge für die geplante Leistung. Mit der "Bestellung" der präoperativen Diagnostik beim Hausarzt wird die Verantwortung für das Op.-Risiko an diesen delegiert. Sowohl Kassenarzt- als auch Berufsrecht sehen aber eine für den Patienten "kostenlose" Voruntersuchung als Verstoß.
Was tun? Eine Option ist es, die Diagnostik als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) zu erbringen. Dann unterschreibt der Patient vorher eine Kostenübernahmeerklärung zum üblichen 2,3-fachen Satz. Ein Abrechnungsvorschlag kann gern bei mir abgefragt werden. Die zweite Option ist, dem Patienten einen kurzen Brief an den Implantologen mitzugeben. Dieser enthält eine Information über die entstehenden Kosten und die Bitte, mit dem Patienten zu klären, ob für den vorgesehenen Eingriff eine Voruntersuchung überhaupt notwendig ist.
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Walbert, H. Ich soll für den Zahnarzt die Op.-Vorbereitung machen. MMW - Fortschritte der Medizin 164, 31 (2022). https://doi.org/10.1007/s15006-022-1180-9
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