Dr. P. W., Allgemeinarzt, Nordrhein: Eine Kollegin musste bei einer Steuerprüfung auch Kontoauszüge vom Privatkonto vorlegen. Da ich mein Privatkonto streng von den Praxiskonten trenne und die Kontoauszüge nach Überprüfung vernichte, hätte ich da ein Problem. Muss ich Papiere zum Privatkonto sammeln?

Es gibt dennoch gute Gründe, auch die privaten Kontoauszüge mindestens drei Jahre aufzubewahren. Sie dienen z. B. in Garantiefällen genauso wie Kassenzettel als Zahlungsbeleg. Geht ein Gerät wie Fernseher, Waschmaschine oder Drucker während der Garantiezeit defekt, kann so das Kaufdatum nachgewiesen werden.

Werden Aufwendungen von der Steuer abgesetzt, empfiehlt es sich, die Belege dafür erst nach Ablauf der Einspruchsfrist zu vernichten. Übrigens bedarf es dabei nicht der Papierform, es reicht eine elektronische Ablage. In dem Fall sollten aber regelmäßig Sicherheitskopien angelegt werden.